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21.03.07 10:00 Alter: 5 Jahre
Allgemeines Recht: Hannoversche Gaspreise überhöhtDas Landgericht Hannover hat mit Urteil vom 19. Februar 2007 (21 O 88/06, nicht rechtskräftig) auf die Klage mehrerer Gaskunden gegen die Stadtwerke Hannover festgestellt, dass den Stadtwerken kein Zahlungsanspruch gegen die Kunden für die Gasversorgung zusteht, soweit dieser 70% des von den Stadtwerken geforderten Entgelts übersteigt. Die Kläger sind Verbraucher und Gaskunden nach dem allgemeinen Tarif. Den Stadtwerken ist es im Prozess nicht gelungen, die Billigkeit ihrer Entgelte darzulegen und zu beweisen. Einer Aufforderung des Gerichts, ihre Gaspreiskalkulation offen zu legen, sind die Stadtwerke nicht nachgekommen. Laut Landgericht lassen die öffentlich bekannt gemachten Umsatzerlöse und die daraus folgenden Gewinnsteigerungen der Stadtwerke die Frage aufkommen, ob nicht Kostensenkungen für die Gaskunden möglich gewesen wären. PraxistippEinschränkend führte das Gericht aus, dass der einzelne Verbraucher erst gegen die Gaspreise widersprechen oder einen Vorbehalt aussprechen muss. Auch könnten Gasentgelte, die über 70% des geforderten Entgelts liegen, nicht für die Zeit vor einem Widerspruch bzw. Vorbehalt zurückgefordert werden. Autor: Timo Quander - quander@bethgeundpartner.de Fundstelle: Landgericht Hannover, Urteil vom 19. Februar 2007, 21 O 88/06 - www.landgericht-hannover.niedersachsen.de |