10.02.10 10:00 Alter: 2 Jahre
BGH: MIETER KANN AUSREICHENDE STROMVERSORGUNG VERLANGEN
Ein Wohnungsmieter hat Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts (z. B. Waschmaschine) und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte ermöglicht. Das gilt auch für den Mieter einer modernisierten Altbauwohnung. (BGH, Urteil vom 10.2.2010, VIII ZR 343/08)
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