04.04.07 10:00 Alter: 5 Jahre

Wohnungseigentumsrecht: Mehrheitsbeschluss für zusätzliche Wärmeisolierung ausreichend

An der Fassade einer Wohnungseigentumsanlage hatten sich Risse gebildet. Es wurde beschlossen, über eine bloße Reparatur hinaus eine Vollwärmedämmung der Fassade vorzunehmen und gleichzeitig die Kellerdecken dämmen zu lassen. Die Anfechtung dieses mit Stimmenmehrheit gefassten Beschlusses drang nicht durch. Das Oberlandesgericht Hamm wertete die beschlossenen Wärmeisolierungsmaßnahmen als so genannte modernisierende Instandsetzung. Hierunter fallen Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungssetzungsarbeiten, die über das bloße Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands hinausgehen und einen zeitgemäßen Standard schaffen. Instandhaltungsmaßnahmen und damit auch modernisierende Instandsetzungen können mehrheitlich beschlossen werden. Voraussetzung sei lediglich, dass - wie im entschiedenen Fall - eine Reparaturarbeit ohnehin erforderlich wäre.

Praxistipp

Auch nach der Novelle bleibt die Möglichkeit, eine modernisierende Instandsetzung durch einfache Mehrheit beschließen zu lassen, bestehen (§ 22 Abs. 3 WEG n.F.). Es wird zukünftig darüber hinaus auch möglich sein, Modernisierungen oder Anpassungen des gemeinschaftlichen Eigentums an den Stand der Technik durch qualifizierte Mehrheit (3/4 aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile) beschließen zu können (§ 22 Abs. 2 WEG n.F.). Es darf allerdings durch die Maßnahme keine Veränderung der Eigenart der Wohnanlage erfolgen und kein Eigentümer unbillig benachteiligt werden.

Autor: Susanne Tank - tank@bethgeundpartner.de

Fundstelle: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18. September 2006, 15 W 88/06, DNotI-Report 4/2007

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